"Jede Person, die einer Straftat angeklagt ist, gilt bis zum gesetzlichen Beweis ihrer Schuld als unschuldig."
Art. 6 Abs. 2 EMRK
Die in der Menschenrechtskonvention verankerte Unschuldsvermutung
Kanzlei für Strafrecht | Rechtsanwalt Peter Wiete 05921 7289292
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z.B. Computerbetrug, Verbreitung pornographischer Schriften...
z.B. Unfallflucht, Trunkenheits- fahrten, Kennzeichenmissbrauch...
z.B. Mord, Totschlag, Raub mit Todesfolge...
z.B. sexuelle Belästigung, sexuelle Nötigung, Vergewaltigung...
z.B. Untreue, Korruption, Betrug, Insolvenzdelikte...
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mit einer Festnahme, Durchsuchung, Vorladung, Anklageschrift oder sonst mit einem Tatvorwurf konfrontiert werden und in den Fokus der Ermittlungsbehörden geraten sind, sollten Sie sich möglichst frühzeitig an einen versierten Strafverteidiger wenden.
sind die Grundpfeiler meiner anwaltlichen Tätigkeit für die Wahrung Ihrer Rechte in einem Strafverfahren. Im Bereich des Straf- und Ordnungswidrigkeitenrechts werde ich mit der Erfahrung als früherer Richter und Staatsanwalt gern als Ihr Strafverteidiger für Sie tätig.
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